Wegen der Verlängerung des Lockdowns und der wegen ungeklärter Hallenöffnungen sowie den Ferienzeiträumen geringen Anzahl an Terminen für den Mannschaftsspielbetrieb bis Juni 2021, hält das Präsidium als Entscheidungsgremium gemäß Wettspielordnung (WO) A 1.4 die Fortsetzung eines Spielbetriebs größtenteils für nicht möglich und hat deshalb folgende Festlegungen getroffen.. Hier gehts zum Artikel